Home
Service
Hinweise
Informationen
Wir überprüfen
Unfall !  Was tun ?
Auto & KFZ
Wir danken Ihnen
Gästebuch
Impressum
Datenschutz


mit Ihrem Fahrzeug sollten Sie im eigenen Interesse

folgende Punkte beachten. 

Ihnen als Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung u. Feststellung von Schadenumfang u. Schadenhöhe zu beauftragen.

Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. 

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist zu beachten, dass der reparierte Schaden (Vorschaden) offenbarungspflichtig ist. Durch ein vorliegendes Schadengutachten kann der genaue Schadenumfang belegt werden.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine  zustehende Wertminderung.